Bestimmungen

Fischereiverordnungen des Landesgesetzblattes:

Link: hier

 

Stand: 29.03.2024

Vereinsbestimmungen

Nachbauersee WEST – Beschling – Revier 95

Bestimmungen für Jahres- und Tageskartenfischer:

  • Die Zufahrt ist nur bis zum „Parkplatz Nachbauersee“ gestattet und der Zugang zum See nur „illseitig“ erlaubt.
  • Das Fischen ist mit zwei Angelgeräten mit je einem Angelhaken erlaubt. Das 2. Angelgerät darf nur vom Karteninhaber selbst oder von einem Kind aus dem Familienkreis des Karteninhabers, längstens bis zum 14. Lebensjahr bedient werden. Falls das 2.Angelgerät von einem Kind bedient wird, ist vom Karteninhaber besonders darauf zu achten, dass das Kind in der Nähe des Angelplatzes vom Karteninhaber bleibt, so muss die Beaufsichtigung in unmittelbarer Nähe stattfinden, um eine fachgerechte Nutzung zu gewährleisten!
  • Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Angeln nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteiles oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt. Nähere Erläuterung bei der Anschlagtafel (Fischerhütte).
  • Bei jeglicher Art von „Spinnfischerei“ wie z.B. Blinkern, Spinnern, aktives Angeln mit Gummifischen, sowie bei Verwendung einer Fliegenrute, ist das Fischen nur noch mit einer Angelrute erlaubt!
  • Mehrfachhaken (Zwei- oder Drillinge) sind ausnahmslos nur ohne Widerhaken erlaubt!
  • Jedes Angelgerät darf nur eine Anbissstelle aufweisen und muss stehts beaufsichtigt sein.
  • Die Fangmengen, Schonmaße und Schonzeiten sind in der Fischerkarte und an der Anschlagtafel bei der Fischerhütte ersichtlich.
  • Maßige Fische sind im Kescher anzulanden und anschließend sofort zu töten. Fische die nicht gefangen bzw. nicht mitgenommen werden dürfen (z.B. Fische, welche sich in der Schonzeit befinden, Fische die das Schonmaß nicht, bzw. die Schonmaßobergrenze erreicht haben sind ausnahmslos behutsam im Wasser (im Kescher) vom Schonhaken zu lösen und zurückzusetzen!
  • Es besteht ein generelles Anfütterungsverbot!
  • Das Fischen mit Mais ist nicht gestattet.
  • Das Hältern von Fischen ist verboten!
  • Das Fischen im Bereich des eingezäunten Schongebietes ist verboten.
  • Campieren, jeglicher Badesport, Boot fahren, Grillen und offenes Feuer am Gewässer ist verboten.
  • Das Ausnehmen von gefangenen Fischen ist im See nicht gestattet! Abfälle und diverser Müll ist mitzunehmen oder kann bei der Fischerhütte abgegeben werden.
  • Auf Verlangen sind die bereits gefangenen Fische dem Aufseher zu zeigen.
  • Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen (Jahreskartenfischer) ist mit einem Eintrag / gestanztem Loch in der Karte zu rechnen. Bestimmungsmissachtungen werden von den Aufsehern vermerkt und können je nach Verstoß und Häufigkeit zum Ausschluss im selben oder dem Folgejahr führen!
  • Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen (Tageskartenfischer) ist mit einem sofortigen Entzug der Tageskarte ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühr zu rechnen.

 

Die tägliche Höchstfangmenge für Jahreskarten beträgt:

  • 4 Forellen oder Saiblinge
  • 2 Karpfen oder 2 Schleien oder 2 Brachsen
  • 1 Zander
  • 2 Hechte
  • 4 Barsche

Achtung:

  • Schonmaß-Obergrenze Schleien ab 50 cm:                                                                                                                                              
  • Schonmaß-Obergrenze für alle anderen karpfenartigen Fische ab 65cm: (z.B. Karpfen & Brachsen)             

 

Somit müssen alle karpfenartigen Fische, welche die Schonmaßobergrenze erreicht haben, im Wasser (im Kescher) behutsam vom Haken gelöst und zurückgesetzt werden. (z.B. Karpfen & Brachsen >65cm und Schleien >50cm)                                                                   

Karpfenartige Fische dürfen aufgrund dieser Regelung nur noch mit Einzelhaken ohne Widerhaken (Schonhaken) befischt werden!  Das Abhaken von geschonten Fischen muss ausnahmslos im Wasser (im Kescher) durchgeführt werden. 

 

Hier noch einige zusätzliche Bestimmungen, die nur für unsere Tageskartenfischer gelten:

  • Das Fischen ist für unsere Tageskartenfischer von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet! Bei der Anschlagtafel (Fischerhütte) oder Online –> LINK:  https://www.timeanddate.de/sonne/@2781812 –> hier              ist der jeweilige Monatskalender mit dem genauen Zeitpunkt für Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Beschling (AUT) ersichtlich
  • Mit Ausnahme von Kunstköderfischen (Gummifische) sind alle anderen Köderfische, sowie Fischinnereien als Köder nicht zugelassen.
  • Kleinfische aller Art dürfen von Tageskartenfischern nicht befischt bzw. gefangen werden!
  • Der Tageskartenfischer ist verpflichtet sich über die Bestimmung zu informieren.
  • Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen ist mit einem sofortigen Entzug der Tageskarte ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühr zu rechnen.
  • Wichtig: Die Tageskarte ist nach Beendigung des Fangganges vollständig und korrekt ausgefüllt bei der Fischerhütte einzuwerfen oder dem Aufseher abzugeben. Leermeldungen sind mit einer „Null“ einzutragen. Aus statistischen Gründen sich auch die „Leermeldungen“ verlässlich abzugeben.

Tageskartenpreis 2024:    28 €

 

Die tägliche Höchstfangmenge für Tageskarten beträgt:

  • 4 Forellen oder Saiblinge
  • 1 Karpfen oder 1 Schleie oder 1 Brachse
  • 2 Hechte
Alle anderen Fischarten dürfen von den Tageskartenfischern nicht befischt werden.

Allgemein:

Nachbauersee WEST – Revier 95

Schonmaße & Schonzeiten der wichtigsten Fischarten:

  • Regenbogenforellen, Bachforellen     –> 25cm
  • Saiblinge                                                     –>  25cm
  • Zander / Hecht                                          –>  40cm
  • Schleien & Brachse                                  –>  25cm
  • Karpfen                                                       –>  35cm
  • Schonmaßobergrenze: Ab 65cm müssen alle karpfenartigen Fische „Muttertiere“ (Schleien ab 50cm) wieder schonend zurückgesetzt werden, damit das natürliche Aufkommen der karpfenartigen Fischen gefördert werden kann. Karpfenartige Fische dürfen aufgrund dieser Regelung nur noch mit Einzelhaken ohne Widerhaken (Schonhaken) befischt werden! Das Abhaken von geschonten Fischen muss ausnahmslos im Wasser (im Kescher) durchgeführt werden. Genauere Informationen sind bei unserer Anschlagtafel ersichtlich.
  • Regenbogenforellen, Bachforellen    –>  01.11. – 28.02. bzw. 29.02.
  • Saiblinge                                                    –>  01.11. – 28.02. bzw. 29.02.
  • Zander / Hecht                                         –>  01.04. – 31.05. 
  • Barsch                                                        –>  01.04. – 20.05.
  • Karpfen / Brachse                                   –>  01.05. – 31.05
  • Schleien                                                     –>  01.05. – 15.06.

 

Schonmaße und Schonzeiten aller Fischarten sind in der Fischerkarte und auch an der Anschlagtafel bei der Fischerhütte ersichtlich.