Bestimmungen

Fischereiverordnungen des Landesgesetzblattes:

Link: hier

 

Stand: 08.08.2023

Vereinsbestimmungen

Nachbauersee WEST – Beschling – Revier 95

Bestimmungen für Jahres- und Tageskartenfischer:

  • Die Zufahrt ist nur bis zum „Parkplatz Nachbauersee“ gestattet un der Zugang zum See nur „illseitig“ erlaubt.
  • Das Fischen ist mit zwei Angelgeräten mit je einem Angelhaken erlaubt. Das 2. Angelgerät darf nur vom Karteninhaber selbst oder von einem Kind aus dem Familienkreis des Karteninhabers, längstens bis zum 14. Lebensjahr bedient werden. Falls das 2.Angelgerät von einem Kind bedient wird, ist vom Karteninhaber besonders darauf zu achten, dass das Kind in der Nähe des Angelplatzes vom Karteninhaber bleibt, so muss die Beaufsichtigung in unmittelbarer Nähe stattfinden, um eine fachgerechte Nutzung zu gewährleisten!
  • Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Angeln nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteiles oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt. Nähere Erläuterung bei der Anschlagtafel (Fischerhütte).
  • Bei jeglicher Art von „Spinnfischerei“ (aktives Angeln) wie z.B. Blinkern, Spinnern, sowie bei Verwendung einer Fliegenrute, ist das Fischen nur noch mit einer Angelrute erlaubt!
  • Mehrfachhaken (Zwei- oder Drillinge) sind ausnahmslos nur ohne Widerhaken erlaubt!
  • Jedes Angelgerät darf nur eine Anbissstelle aufweisen und muss stehts beaufsichtigt sein.
  • Die Fangmengen, Schonmaße und Schonzeiten sind in der Fischerkarte und an der Anschlagtafel bei der Fischerhütte ersichtlich.
  • Maßige Fische sind im Kescher anzulanden und anschließend sofort zu töten. Fische die nicht gefangen bzw. nicht mitgenommen werden dürfen (z.B. Fische, welche sich in der Schonzeit befinden, Beifänge oder Karpfen größer > 65cm) sind behutsam im Wasser (im Kescher) zu lösen und zurückzusetzen!
  • Auf Verlangen sind die bereits gefangenen Fische dem Aufseher zu zeigen.
  • Es besteht ein generelles Anfütterungsverbot!
  • Das Hältern von Fischen ist verboten.
  • Das Fischen im Bereich des eingezäunten Schongebietes ist verboten.
  • Campieren, jeglicher Badesport, Boot fahren, Grillen und offenes Feuer am Gewässer ist verboten.
  • Das Ausnehmen von gefangenen Fischen ist im See nicht gestattet! Abfälle und diverser Müll ist mitzunehmen oder kann bei der Fischerhütte abgegeben werden.
  • Auf Verlangen sind die bereits gefangenen Fische dem Aufseher zu zeigen.
  • Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen ist mit einem sofortigen Entzug der Fischerkarte ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühr zu rechnen.

Achtung NEU:

Einführung der Schonmaß-Obergrenze ab 65 cm für alle karpfenartigen Fische:
Es sind somit alle karpfenartigen Fische >65cm noch im Wasser vom Schonhaken behutsam zu lösen und zurückzusetzen. Karpfenartige Fische dürfen aufgrund dieser Regelung nur noch mit Einzelhaken ohne Widerhaken (Schonhaken) befischt werden!

Alle anderen Bestimmungen ist in den Fischerkarten und an der Anschlagtafel (Fischerhütte) ersichtlich!

Hier noch einige zusätzliche Bestimmungen, die nur für unsere Tageskartenfischer gelten:

  • Das Fischen ist für unsere Tageskartenfischer von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet! Bei der Anschlagtafel (Fischerhütte) oder Online –> LINK:  https://www.timeanddate.de/sonne/@2781812 –> hier              ist der jeweilige Monatskalender mit dem genauen Zeitpunkt für Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Beschling (AUT) ersichtlich
  • Mit Ausnahme von Kunstköderfischen (Gummifische) sind alle anderen Köderfische als Köder nicht zugelassen.
  • Kleinfische aller Art dürfen von Tageskartenfischern nicht gezielt befischt bzw. gefangen werden!
  • Der Tageskartenfischer ist verpflichtet sich über die Bestimmung zu informieren. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen ist mit einem sofortigen Entzug der Tageskarte ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühr zu rechnen.
  • Wichtig: Die Tageskarte ist nach Beendigung des Fangganges vollständig und korrekt ausgefüllt bei der Fischerhütte einzuwerfen oder dem Aufseher abzugeben. Leermeldungen sind mit einer „Null“ einzutragen. Aus statistischen Gründen sich auch die „Leermeldungen“ verlässlich abzugeben.

Tageskartenpreis:    27€

 

Die tägliche Höchstfangmenge für Tageskarten beträgt:

  • 4 Forellen oder Saiblinge
  • 1 Karpfen oder 1 Schleie oder 1 Brachse
  • 2 Hechte
Alle anderen Fischarten dürfen von den Tageskartenfischern nicht befischt werden.

Allgemein:

Nachbauersee WEST – Revier 95

Schonmaße & Schonzeiten der wichtigsten Fischarten:

  • Regenbogenforellen, Bachforellen     –> 25cm
  • Saiblinge                                                –>  25cm
  • Zander / Hecht                                      –>  40cm
  • Schleien & Brachse                                –>  25cm
  • Karpfen                                                   –>  35cm
  • (Neu – Schonmaßobergrenze: Ab 65cm müssen die Karpfen (Muttertiere) wieder zurückgesetzt werden, damit das natürliche Aufkommen der Karpfen gefördert werden kann. Genauere Informationen sind bei unserer Anschlagtafel ersichtlich.
  • Regenbogenforellen, Bachforellen    –>  01.11. – 28.02. bzw. 29.02.
  • Saiblinge                                              –>  01.11. – 28.02. bzw. 29.02.
  • Zander / Hecht                                    –>  01.04. – 31.05. 
  • Barsch                                                  –>  01.04. – 20.05.
  • Karpfen / Brachse                               –>  01.05. – 31.05
  • Schleien                                               –>  01.05. – 15.06.

 

Schonmaße und Schonzeiten aller Fischarten sind in der Fischerkarte und auch an der Anschlagtafel bei der Fischerhütte ersichtlich.