Über uns

   Herzlich Willkommen auf der Homepage 

des Fischereivereins Blumenegg – Thüringen

Hier finden Sie alle Informationen über das Fischen am Nachbauersee-West in Beschling.

 

Die Fischereisaison beginnt für unsere Jahreskartenfischer
am 1. März und endet am 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres.

Für unsere Tageskartenfischer startet die
Fischereisaison wieder am 1. April 2024 und endet voraussichtlich im September desselben Kalenderjahres.

Seit 1. April sind wieder TAGESKARTEN erhältlich.

Tageskarteninformationen / Tageskartenpreise und Bestimmungen unter  Menü – Revier

 

Dies wird dann bei den Verkaufsstellen angeschlagen und in der Homepage veröffentlicht. Die derzeitigen Verkaufsstellen sind in unserer Homepage unter Revier/Berechtigungskarten angeführt.

Unser Gewässer wird ganztägig beaufsichtigt und ist somit den ganzen Tag für unsere Fischer geöffnet.

 

Erlaubte Angelzeiten:

Tageskartenfischer: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang!

Der jeweilige Monatskalender mit dem täglichen Zeitpunkt für den Sonnenauf-und Untergang wird monatlich bei der Fischerhütte an der Anschlagtafel ausgehängt. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, den Monatskalender für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang in Beschling (AUT) für jeden Fischer online unter folgendem Link einzusehen: 

https://www.timeanddate.de/sonne/@2781812    –> hier

Jahreskartenfischer: Frühestens 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis spätestens 1 Stunde nach Sonnenuntergang!

 

Tageskarten sind nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich und gültig,
dieser ist unbedingt mitzuführen und
auf Verlangen der Aufsichtsperson am Gewässer vorzuweisen.
Es ist jedoch keine Vorlage der abgelegten Fischerprüfung erforderlich.

Kescherpflicht am Gewässer !

 

In der Fischersaison 2024 sind die Tageskarten wieder ab 1. April während den Geschäftsöffnungszeiten bei unseren Verkaufsstellen erhältlich!

KEIN TAGESKARTENVERKAUF BEI DER FISCHERHÜTTE!

Der Vorstand des FV Blumenegg  

Der Fischereiverein Blumenegg – Thüringen wurde 1961 gegründet und hat seinen Sitz in Thüringen.


Unsere bisherigen Obmänner:

Erster Obmann wurde Salizzoni Johann,

von 1974 – 1976 Nesler Josef,

von 1976 – 1986 Bianchi Ivo,

von 1986 – 1997 Schmid Alfons,

von 1997 – 2022 Engelbert Bailoni,

von 2022  bis laufend Dietmar Plangg

 

Unser Verein besteht aus Fischern, welche sich wichtige Ziele gesetzt haben, um ein waidgerechtes Angeln zu betreiben:

  1. Pflege des Fischbestandes in unserem Gewässer
  2. Gewässerpflege (Revier 65 und Revier 95)
  3. Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Gewässer
  4. Förderung der Vereinsjugend – Fortbildung und Schulung
  5. Vereinsveranstaltungen, Pflege geselliger Zusammenkünfte der Vereinsmitglieder und Aktivitäten

 

 

Seit dem Jahre 1965 bewirtschaften wir einen ehemaligen Baggersee mit einer Größe von ca. 4 Hektar in Beschling (Revier 95), der sich in den letzten 50 Jahren von einer ehemaligen Kiesgrube zu einem der schönsten naturbelassenen Seen im Oberland mit einer Artenvielfalt von Lebewesen und Organismen entwickelt hat. Es ist ein Anglerparadies aber auch ein Naherholungsort für Jung und Alt. Seit mehr als 20 Jahren wird von uns auch ein Fließgewässer (Schwarzbach-Dabaladabach, Revier 65) im Bereich der Gemeinde Thüringen und Bludesch bewirtschaftet.

 

Revier 95 – Nachbauersee-West 

Fischbesatz:

  • Regenbogenforellen
  • Bachforellen
  • Saiblinge
  • Zander
  • Karpfen
  • Schleien

Fischbestand:

  • Regenbogenforellen
  • Bachforellen
  • Saiblinge
  • Seeforellen
  • Zander
  • Hechte
  • Barsche
  • Aale
  • Trüschen
  • Schuppenkarpfen
  • Spiegelkarpfen
  • Schleien
  • Brachsen
  • Lauben
  • Rotauge
  • Rotfeder
  • Döbel

 

Revier 65 – Dabaladabach – Schwarzbach

Fischbesatz / Fischbestand:

  • Bachforellen
  • Äschen

Vereinsstruktur:

  • A-Mitglieder:   80
  • B-Mitglieder:  80
  • Saisonkartenfischer (Gastfischer)
  • Saisonkartenjugendfischer:  20

 

A-Mitglieder sind Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten nach den Statuten

B-Mitglieder sind Mitglieder und bei freiwerdenden Plätzen Anwärter auf die A-Mitgliedschaft und haben mit Ausnahme des Stimmrechtes alle Rechte und Pflichten nach den Statuten

Saisonkartenjugendfischer können nur bei freiwerdenden Plätzen in der Jugendgruppe mit Vollendung des 10. Lebensjahres aufgenommen werden. Die Fischerprüfung ist von den Jugendfischern spätestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres abzulegen, sonst erlischt die befristete Fischereiberechtigung automatisch.

Saisonkartenfischer (Gastfischer) werden nur bei freiwerdenden Plätzen und gegen Vorlage der Fischerprüfung mit gültigem Fischerausweises gewährt. Bei freiwerdenden Plätzen sind Sie Anwärter auf die B-Mitgliedschaft.

 

Das Gewässer ist ganztägig durch Fischereiaufseher beaufsichtigt.